

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Allgemeines 1. Durch den Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Zeitpersonal und dem Entleiher nicht begründet. Das Zeitpersonal unterliegt während des Einsatzes bei dem Entleiher lediglich dessen Arbeitsanweisungen. Änderungen über Einsatzdauer, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit können nur zwischen ZIW Zeitarbeit GmbH und dem Entleiher vereinbart werden. 2. Bei außergewöhnlichen Umständen, z. B. Streik, kann ZIW Zeitarbeit GmbH entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Bereitstellung dauernd oder teilweise erschwert oder unmöglich macht. Eine Schadenersatzleistung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 3. Bei Arbeitsunfall des Zeitpersonals, hat der Entleiher die ZIW Zeitarbeit GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 1553 Abs. 4 RVO vorgenommen werden kann. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft. 4. Der Entleiher bestätigt wöchentlich durch seine Unterschrift und Firmenstempel auf der Wochenabrechnung die geleisteten Gesamtarbeitsstunden. Dabei sind die Felder der "Gesamtarbeitsstunden" für Tage, an denen nicht gearbeitet wurde, durchzustreichen. Eine Kopie bleibt zur Kontrolle bei dem Entleiher. 5. Die ZIW Zeitarbeit GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung einzuhalten. 6. Das Zeitpersonal unterliegt hinsichtlich seiner Entlohnung sowie aller Geschäftsvorfälle beim Entleiher der Schweigepflicht. 7. Es ist dem Entleiher untersagt, Zeitpersonal irgendwelche Geldbeträge mit Bindung für die ZIW Zeitarbeit GmbH, insbesondere Lohn oder Reisekostenvorschüsse, auszuzahlen. Es darf nicht zur Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso eingesetzt werden. Der Entleiher stellt die ZIW Zeitarbeit GmbH insoweit von allen Ansprüchen frei. Stundensätze und Zahlungen 2. Die Rechnungen werden wöchentlich erstellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die Rechnungsgrundlage hierfür ist der vom Entleiher unterzeichnete Stundennachweis, der wöchentlich anzufertigen ist. Das von ZIW Zeitarbeit GmbH überlassene Zeitpersonal ist auf seine berufliche Qualifikation hin überprüft. Es darf nur für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden und ausschließlich Arbeitsmittel verwenden bzw. bedienen, die im Rahmen dieser Tätigkeit benötigt werden. 3. Die regelmäßige Arbeitszeit des Zeitpersonals beträgt täglich 8.00 und wöchentlich 40.00 Stunden (oder nach vorheriger Vereinbarung, nach der Regelarbeitszeit des Entleihers). Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen sowie Nacht, Sonn und Feiertagsstunden werden mit folgenden Zuschlägen berechnet: a) Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen (Überstunden) 25%, Gewährleistungen 1. Das von ZIW Zeitarbeit GmbH überlassene Zeitpersonal ist auf seine berufliche Qualifikation hin überprüft. Es darf nur für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden und ausschließlich Arbeitsmittel verwenden bzw. bedienen, die im Rahmen dieser Tätigkeit benötigt werden. 2. Im Hinblick darauf, dass das überlassene Zeitpersonal unter der Aufsicht und Anleitung des Entleihers seine Tätigkeit ausübt, haftet die ZIW Zeitarbeit GmbH nicht für Schäden, die das Zeitpersonal in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursachen sollte. Der Entleiher stellt die ZIW Zeitarbeit GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem überlassenen Zeitpersonal übertragenen Tätigkeiten erheben sollten. 3. Bei Versetzungen innerhalb des Entleihunternehmens ist der Verleiher zu informieren. 4. Jegliche Haftung für die beim Einsatz unserer Kraftfahrer entstehenden Schäden wird hiermit ausgeschlossen und ist vom Entleiher zu übernehmen. 5. Falls dem Entleiher die Leistungen des von der ZIW Zeitarbeit GmbH überlassenen Zeitpersonals nicht ausreichend erscheinen und der die ZIW Zeitarbeit GmbH innerhalb der ersten vier Stunden nach Arbeitsaufnahme davon verständigt, wird die ZIW Zeitarbeit GmbH ihm im Rahmen der Möglichkeiten Ersatz zur Verfügung stellen. Die abgeleisteten Stunden des zurückgewiesenen Zeitpersonals werden dem Entleiher nicht berechnet. 6. Wegen Krankheit ausgefallenes Zeitpersonal kann die ZIW Zeitarbeit GmbH ersetzen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. 7. Der Entleiher verpflichtet sich zur Arbeitssicherheitsunterweisung bei Arbeitsbeginn des überlassenen Zeitpersonals. 8. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach. | ||||
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